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Unterstützung und Beratung | Drucken |
 
Schülerinnen und Schüler mit Sehschädigung oder Sehbeeinträchtigung besuchen allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen und Sonderschulen. Für sie gelten die allgemeinen Ziele der Bildung und Erziehung. Sie bedürfen in der Regel individueller sehgeschädigtenspezifischer Unterstützung, um diese Ziele zu erreichen. Personen und Instiutionen des sozialen Umfelds sind hierbei einzubeziehen.
 
Die Unterstützung und Beratung soll Kindern und Jugendlichen mit einer Sehschädigung eine ihren individuellen Ausgangslagen entsprechende Bildung und Erziehung im Früh-, Elementar- und Schulbereich sowie beim Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesförderzentrums Sehen, Schleswig
  • beraten Kinder mit Sehschädigung und Personen ihres Umfeldes im Früh- und Elementarbereich
  • wirken u.a. mit im gemeinsamen Unterricht mit Kindern und Jugendlichen mit Sehbehinderung
  • beteiligen sich u.a. an der individuellen Förderung bei Kindern und Jugendlichen mit Blindheit
  • wirken u.a. mit bei der Herstellung notwendiger Rahmenbedingungen bei Kindern und Jugendlichen mit Sehschädigung an Einrichtungen für Menschen mit geistiger Entwicklung
  • unterstützen und beraten junge Erwachsene beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben
Die genauen Aufgaben werden auf den folgenden Seiten zu den einzelnen Bereichen beschrieben.
 
 
     
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