Schülerinnen und Schüler mit Sehschädigung oder Sehbeeinträchtigung
besuchen allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen und
Sonderschulen. Für sie gelten die allgemeinen Ziele der Bildung und
Erziehung. Sie bedürfen in der Regel individueller
sehgeschädigtenspezifischer Unterstützung, um diese Ziele zu erreichen.
Personen und Instiutionen des sozialen Umfelds sind hierbei
einzubeziehen.
Die Unterstützung und Beratung soll Kindern und Jugendlichen mit einer Sehschädigung eine ihren
individuellen Ausgangslagen entsprechende Bildung und Erziehung im
Früh-, Elementar- und Schulbereich sowie beim Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Landesförderzentrums Sehen, Schleswig
beraten Kinder mit Sehschädigung und Personen ihres Umfeldes im Früh- und Elementarbereich
wirken u.a. mit im gemeinsamen Unterricht mit Kindern und Jugendlichen mit Sehbehinderung
beteiligen sich u.a. an der individuellen Förderung bei Kindern und Jugendlichen mit Blindheit
wirken
u.a. mit bei der Herstellung notwendiger Rahmenbedingungen bei Kindern und
Jugendlichen mit Sehschädigung an Einrichtungen für Menschen mit
geistiger Entwicklung
unterstützen und beraten junge Erwachsene beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben
Die genauen Aufgaben werden auf den folgenden Seiten zu den einzelnen Bereichen beschrieben.