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Übergang von der Schule in das Arbeitsleben | Drucken |
 
Das Landesförderzentrum Sehen, Schleswig unterstützt junge Menschen mit Sehschädigung in Fragen der Berufsorientierung, -findung und -ausbildung. Im Übergang von der Schule in das Arbeitsleben findet die Beratung und Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in enger Kooperation u. a. mit dem Elternhaus, der Lehrkräfte vor Ort, der Agentur für Arbeit und den Ausbildungsbetrieben statt.
 
Die jungen Menschen werden darin unterstützt, so selbstständig wie möglich ihre Interessen zu vertreten und eigenständig zu handeln. In Kursen des Landesförderzentrums Sehen, Schleswig erfahren sie zusätzliche Unterstützung in der Auseinandersetzung in allen Fragen ihrer schulischen, beruflichen und sozialen Integration, insbesondere aber auch in der Entwicklung ihrer sozialen Kompetenz. In den letzten beiden Schulbesuchsjahren und während der beruflichen Ausbildung werden den Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Sehschädigung folgende Angebote gemacht:

Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Hinblick auf ihre Sehschädigung, z. B. durch

  • erneute Überprüfung des funktionalen Sehvermögens und Sehhilfenberatung
  • Interpretation der Augenbefunde
  • Anleitung zu einer realistischen Einschätzung des eigenen Sehvermögens
  • Ausstattung mit Hilfsmitteln und Einführung in deren Gebrauch
Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Erweiterung eigener Handlungsmöglichkeiten, z. B. durch
  • sehbehinderten- bzw. blindengemäße Orientierungs- und Mobilitätserziehung
  • Förderung der Selbständigkeit im Lebenspraktischen Bereich
  • Entwicklung angemessenen Verhaltens in unterschiedlichen sozialen Situationen
  • Anregungen zur kreativen Lebensgestaltung
Berufswahlvorbereitung während der Schulzeit, z. B. durch
  • umfassende Informationen (in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Agentur für Arbeit und der Berufsberatung für Behinderte)
  • sehgeschädigtenpädagogische Unterstützung bei Betriebs- und Arbeitserkundungen und Praktika
  • Unterstützung und Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Berufswahl und beruflichen Aus- und Fortbildung im Sinne einer realistischen Einschätzung der individuellen Möglichkeiten
  • Informationen aus wichtigen Bereichen der Sozialgesetzgebung
  • Hilfen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen während der Ausbildung (in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung), z. B. durch
  • Unterstützung bei der sehgeschädigtengerechten Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsplatzgestaltung
  • Entwicklung individueller Konzepte zur beruflichen Aus- und Fortbildung
  • Hilfen bei der Auseinandersetzung mit der Ausbildungssituation
  • sehbehindertenspezifische Information für Lehrkräfte im berufsbildenden Schulbereich und für Ausbilder
  • Angebote an die Lehrerinnen und Lehrer der Berufsschulen, Möglichkeiten der Veränderung von Unterrichtsmethoden zu erproben, damit eine sehgeschädigte Schülerin oder ein sehgeschädigter Schüler besser die Unterrichtsziele erreichen kann
 
 
     
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